Prüfungsordnung

Hier finden Sie die aktuelle Prüfungsordnung der Fischerei.

Fischerei im Burgenland

Die Fischerei im Burgenland blickt auf eine jahrhundertealte Tradition zurück. Unsere Flüsse, Teiche und Seen sind ein wichtiger und schützenswerter Teil des Landes als kostbarer Natur- und Erholungsraum, den es für künftige Generationen zu bewahren gilt. 


Wir Fischer bekennen uns zum Schutz der Arten Vielfalt sowie zum ökologischen Gesamtverständnis des Lebensraums Wasser und sind daher jederzeit bereit, Gefährdungen desselben vorbehaltlos aufzuzeigen. Durch zahllose Ökosystemdienstleistungen an Wasserflächen und Ufern, auf denen wir aktiven Naturschutz betreiben, leisten wir einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des Erholungswertes der Naturräume für Alltag, Tourismus und Freizeitgestaltung.

Das Burgenland bietet aufgrund seiner einzigartigen Naturlandlandschaften vom Neusiedlersee bis zur Raab viele verschiedene Gelegenheiten die Fischerei auszuüben. Die Ausübung der Fischerei ist im Burgenland durch das Burgenländische Fischereigesetz und die Burgenländische Fischereiwesenverordnung geregelt.

Um im Burgenland die Fischerei ausüben zu können, sind eine Jahresfischereikarte oder Fischereigastkarte und eine Lizenz der Fischereiausübungsberechtigten erforderlich. Diese Dokumente sind bei Ausübung der Fischerei mitzuführen und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Sicherheit sowie den Fischereischutzorganen vorzuweisen.

Fischerkarten

Jahresfischereikarte
Die Jahresfischereikarte wird durch die Bezirksverwaltungsbehörden ausgestellt und besitzt für das gesamte Landesgebiet Gültigkeit. Voraussetzung für die Erlangung einer Jahresfischereikarte ist der Nachweis der fischereilichen Eignung. Der Nachweis erfolgt durch die Ablegung einer Prüfung oder auf Grund der Vorlage einer Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, für deren Erwerb eine gleichwertige Prüfung erforderlich ist.
Die Landesregierung hat zur Vorbereitung auf die Prüfung über die fischereiliche Eignung Vorbereitungskurse und Prüfungen abzuhalten. Genaueres zur Prüfung ist in der Burgenländischen Fischereiprüfungsverordnung geregelt.

Fischereigastkarten
Fischereigastkarten können die Fischereiausübungsberechtigten bei den Bezirksverwaltungsbehörden erwerben. Diese dürfen von den Fischereiausübungsberechtigten nur an Personen ausgegeben werden, die eine gültige Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder eine gleichwertige Berechtigung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. Die Fischereigastkarten gelten für einen Zeitraum von zwei Monaten beginnend mit dem Datum der Ausstellung innerhalb des gesamten Landesgebietes

Rechtliche Grundlagen

Fischereigesetz
RIS – Burgenländisches Fischereigesetz 2022
Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 16.03.2022 (bka.gv.at) 

Fischereiwesenverordnung 
RIS – Bgld. Fischereiwesenverordnung 2022  
Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 16.03.2022 (bka.gv.at)

Änderung LGBl. Nr. 13/2023  

Bgld. Fischereiprüfungsverordnung 2023
LGBl. Nr. 12/2023

Die Termine

Feststellung über die fischereiliche Eignung und Vorbereitungskurse
Es werden an folgenden Terminen Prüfungen über die fischereiliche Eignung gemäß § 30 des Bgld. Fischereigesetzes 2022 iVm § 1 der Bgld. Fischereiprüfungsverordnung 2023 abgehalten:

02.03.2024Kurs + PrüfungAmt der Bgld. Landesregierung
Europaplatz 1,
7000 Eisenstadt
06.04.2024Kurs + PrüfungLFS Güssing
Stremtalstraße 19
7540 Güssing
03.05.2024PrüfungAmt der Bgld. Landesregierung
Europaplatz 1,
7000 Eisenstadt

Antrag zur Zulassung zur Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung über die fischereiliche Eignung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei einer Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen – auf dem Postweg oder per E-Mail.

Dem Antrag ist eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises anzuschließen. 
Anträge von Prüfungswerberinnen und Prüfungswerbern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person zu enthalten.
Die Personen werden bezüglich Ihrer Zulassung zur Prüfung informiert.

Alle Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten werden mindestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin vom Amt der Burgenländischen Landesregierung (Abteilung 4) über den Ort, die Zeit, und über die näheren Umstände sowie Kosten der Prüfung, informiert. 
Die Prüfung findet im Format eines schriftlichen Multiple Choice-Tests statt.
Die Prüfungsgebühr über die fischereiliche Eignung beträgt € 50.