Jagdkarte

Erstausstellung

Die Erstausstellung einer Burgenländischen Jagdkarte erfolgt durch eine Bezirksverwaltungsbehörde im Burgenland. Es ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bereich der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat. Hat der Antragsteller den Hauptwohnsitz außerhalb des Burgenlandes, so kann die Jagdkarte bei jeder beliebigen Bezirksverwaltungsbehörde im Burgenland beantragt werden.

Voraussetzung für das Erlangen einer burgenländischen Jagdkarte sind

  • das Nichtvorliegen eines Verweigerungsgrundes 
  • die jagdliche Eignung und
  • die Entrichtung der Jagdkartenabgabe und der Bestand einer Jagdhaftpflichtversicherung

Die jagdliche Eignung wird erbracht

  • durch die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung vor einer bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzurichtenden Prüfungskommission zu erbringen (Jagdprüfung),
  • durch den Besitz einer gültigen Jagdkarte eines anderen österreichischen Bundeslandes,
  • durch den Besitz einer Jagdkarte für das Burgenland oder für ein anderes österreichisches Bundesland in den der Bewerbung vorangegangenen 20 Jahren,
  • durch erfolgreiche Ablegung von Prüfungen über die Lehrveranstaltungen Forstrecht, Jagdrecht, Fischereirecht; Grundlagen der Ökologie; Wildökologie in der Forst- und Jagdwirtschaft (Wechselbeziehungen) Übungen zu Jagdbetriebslehre; Wildbiologie und Jagdbetrieb; Wildbestimmungsübungen; Jagdbetriebslehre an der Universität für Bodenkultur in Wien,
  • erfolgreiche Ablegung der Prüfung aus dem Gegenstand „Jagdwesen und Fischerei“ an der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft.

Bei EU- oder EWR-Ausländern kann der Nachweis der jagdlichen Eignung auch durch Vorlage eines Nachweises (in beglaubigter Übersetzung) erbracht werden, der zur Jagdausübung in seinem Wohnsitzstaat berechtigt. Der Nachweis gilt auch erbracht, wenn sie in den letzten 20 Jahren wenigstens einmal im Besitze einer gültigen Jagdkarte eines anderen Staates waren, in dem vor Ausstellung der ersten Jagdkarte die erfolgreiche Ablegung einer gleichartigen jagdlichen Eignungsprüfung vorgeschrieben ist.

Verlängerung der Jagdkarte

Durch Einzahlung des jährlichen Beitrages der Jagdkartenabgabe (inkl. Haftpflichtversicherung).