Sonderrichtlinie ASP-Aufwandersatz für das Bejagen von Schwarzwild- Beantragung noch bis zum 31.01.2024

Die Anträge der ASP-Aufwandsprämie für Schwarzwildbejagung für das Jahr 2023 (1.1.2023 bis 31.12.2023) müssen bis längstens 31.1.2024 bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Danach ist die Beantragung von ASP-Prämien nicht mehr möglich.

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Beiliegend der Link zur : Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Dezember 2021 über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Burgenländische ASP-Präventionsverordnung); Einsatz von Nachtzieltechnik: RIS – Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2024 – Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 08.01.2024 (bka.gv.at)