Feststellung zum Fischereischutzorgan
Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung zum Fischereischutzorgan ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, einzubringen;
Der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist auf dem Postweg oder per E-Mail: post.a4(at)bgld.gv.at zu übermitteln.
Dem Antrag sind
– eine Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises,
– eine gültigen Burgenländischen Jahresfischereikarte und
– ab 1.1.2024 einer Kursbestätigung über die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs
anzuschließen.
Im Informationsschreiben der zuständigen Abteilung über die Zulassung zur Prüfung wird der Prüfungstermin bekanntgegeben.
Bei Prüfungsantritt ist ein Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität erforderlich. Die Prüfung erfolgt mündlich.
Vorbereitungskurs
Die Anmeldung zum Vorbereitungskurs für Fischereischutzorgane hat mittels Anmeldeformular beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu erfolgen – auf dem Postweg oder per E-Mail: post.a4(at)bgld.gv.at
Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist ab 1.1.2024 verpflichtend.
Gebühren
Die Prüfungsgebühr für die Eignungsprüfung zum Fischereischutzorgan beträgt 50 Euro.
Die Kursgebühr für den Vorbereitungskurs für Fischereischutzorgane beträgt 50 Euro.
Download:
Antragsformular auf Zulassung zum Fischereischutzorgan
Anmeldeformular zum Vorbereitungskurs zum Fischereischutzorgan
Termine
Termine für den Vorbereitungskurs für Fischereischutzorgane:
Kurse/Seminare | Datum | Uhrzeit | Mündliche Prüfung |
Vorbereitungskurs Fischereischutzorgan | 07.09.2024 | Kurs: Beginn 09:00 Uhr mit zusätzlichem Schwerpunkt Fischereischutz | Terminbekanntgabe bei Zulassung |
Vorbereitungskurs Fischereischutzorgan | 05.10.2024 | Kurs: Beginn 09:00 Uhr mit zusätzlichem Schwerpunkt Fischereischutz | Terminbekanntgabe bei Zulassung |