Der Jagdbezirk Neusiedl am See
Bezirksjägermeister Hannes Mosonyi
Landschaftsbild und vorkommende Wildarten
Der WESTLICHE TEIL des Bezirkes mit einem Waldanteil am Leithagebierge von ca. 2.500 ha bildet heute das Haupteinstandsgebiet von Rot- und Schwarzwild.
Der NORDTEIL des Bezirkes wird geprägt durch die Leithaauwälder von Zurndorf bis Nickelsdorf im Gesamtausmaß von ca. 700 ha. Der typische Auwaldcharakter wurde durch die rigorose Regulierung der Leitha weitgehend verändert. In letzter Zeit werden wieder Teilbereiche dieser Au geflutet und der Flussbereich naturnaher gestaltet. Der Bereich dieser Auwälder bildet mit den umliegenden Revieren ein Niederwildgebiet, das schon Mitte der Sechzigerjahre an ausländische Jagdpächter vergeben war und seither intensiv auf Niederwild bewirtschaftet wird und entsprechend hohe Abschusszahlen bei Hase, Fasan und Rebhuhn aufweist.
Den MITTELTEIL des Bezirkes mit einem Ausmaß von ca. 25.000 ha bildet die Parndorfer Platte. Aus den ursprünglichen Hutweiden wurde reines Ackerbaugebiet, welches durch den Verlauf der A4-Ostautobahn geprägt wird. Obwohl die Landschaft viel von ihrem ursprünglichen Charakter verloren hat, hat sie hinsichtlich Niederwild und Rehwild durch die verstärkte Stilllegung landwirtschaftlich genutzter Flächen und die großzügigen Begleitpflanzungen entlang der Autobahn qualitativ gewonnen. Der Nachteil der Durchtrennung von Fernwechseln durch die Wildschutzzäune entlang der Autobahn wird durch sechs Grünbrücken und vier großräumige Durchlässe weitgehend aufgehoben.
Die SÜDLICHE HÄLFTE des Bezirkes besteht aus dem sogenannten Seewinkel, der im Südwesten einen Teil des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel beinhaltet.
DER GRENZÜBERSCHREITENDE NATIONALPARK NEUSIEDLER SEE – SEEWINKEL
Insgesamt rund 21.500 ha groß, davon 9.500 ha im Burgenland und 12.000 ha in Ungarn.
Die Aufgaben liegen in der Erhaltung und Pflege der Ökosysteme Wasser, Schilf und Wiesen mit gleichzeitig kontrollierter Nutzung durch den Menschen in den Bewahrungszonen als Beitrag für Bildung und Erholung; Jagdverbot in der Kernzone, teilweise eingeschränkte Wasserwildjagd in der Bewahrungszone.
Der Naturpark ist nach Einsetzung einer österreichisch-ungarischen Planungskommission im Jahre 1987 und nach Beschluss des Nationalparkgesetzes durch den Burgenländischen Landtag am 12.11.1992 entstanden.
Genossenschaftsjagdgebiete | Eigenjagdgebiete | |
Hegering I | 6 | 3 |
Hegering II | 7 | 8 |
Hegering III | 6 | 1 |
Hegering IV | 8 | 3 |
Hegering V | 5 | 5 |
Hegering VI | 5 | 1 |
Hegering VII | 6 | 2 |
Bezirk Gesamt | 43 | 23 |