Neues aus dem burgenländischen Jagdrecht!

Mit Anfang Juli sind einige Änderungen im Burgenländischen Jagdrecht in Kraft getreten. Ein paar Adaptierungen sind administrativen Notwendigkeiten geschuldet und betreffen den aktiven Jagdbetrieb in den Revieren kaum, andere Anpassungen sind entsprechende Forderungen aus der Jägerschaft vorangegangen, denen man mit den Änderungen nun Rechnung trägt.

Auch ein neues Gesetz zum Schutz von Ackerbaukulturen vor Krähenvögeln sowie ein Gesetz zum Schutz von Weinbaukulturen vor wildlebenden Vogelarten sind beschlossen worden und ermöglicht in Zukunft- gesetzlich geregelt – die Entnahme von Aaskrähen, Elstern und Staren.

Details zum geänderten Jagdgesetz finden Sie hier.

Details zur geänderten Verordnung der burgenländischen Wildstandregulierung finden Sie hier.

Details zum neunen Gesetz zum Schutz von Ackerbaukulturen vor Krähenvögel finden Sie hier.

Details zum Gesetz über den Schutz der Weinbaukulturen vor wildlebenden Vogelarten finden Sie hier.

Die Zusammenfassung der Änderungen im Burgenländischen Jagdgesetz 2017 finden Sie hier.